Leuchtturm in den Dünen Leuchtturm in den Dünen

Gehen Sie auf Nummer sicher!

Zu einem perfekten Urlaub und einer unbeschwerten Reise ist ein guter Reiseschutz einfach unverzichtbar. Gehen Sie kein Risiko ein und schützen Sie sich und Ihre Liebsten vor bösen Überraschungen! Besonders im Ausland ist man oft hilflos und die Kosten übersteigen schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten. 

Reiseversicherungen für Seereisen

Reise-Rücktrittsversicherung

Ersetzt Ihnen die vertraglich geschuldeten Storno- oder Umbuchungskosten, wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder verspätet antreten müssen, zum Beispiel bei:

Unerwartet schwerer Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit

Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– Euro je versicherte Person.

Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)

Erstattung der Rückreisekosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise und bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte (In den ersten acht Tagen Erstattung des kompletten Reisepreises, ab dem neunten Tag anteilig alle ausgefallenen Reiseleistungen.)

Versicherte Gründe sind z. B.: unerwartet schwere Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung, Seekrankheit, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit

Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– Euro je versicherte Person.

Phoenix - Premiumschutz für Seereisen

• Reise-Rücktrittsversicherung
weitere Informationen siehe oben

• Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
weitere Informationen siehe oben

• Reise-Krankenversicherung
Erstattung der Kosten bei Krankheit oder Unfall im Ausland, für z. B.:
ambulante Behandlung beim Arzt, Zahnarzt, Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel, stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich Operationen, Krankentransporte, medizinisch sinnvolle Rücktransporte (auch Rettungsflüge), Überführungs- und Bestattungskosten im Ausland

• Reise-Unfallversicherung
Versicherungssumme je versicherte Person:
im Todesfall 20.000,– Euro (bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 10.000 Euro), im Invaliditätsfall bis 40.000,– Euro, Bergungskosten bis 5.000,– Euro

• Notfallversicherung
Hilfe bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten, Organisation der Rückreise und Übernahme von zusätzlichen Reisekosten bei einem erheblichen Schaden (mind. 2.500 €) am Eigentum am Heimatort

• Reisegepäck-Versicherung
Versicherungssumme: pro Person 2.000,– (erweiterbar auf 3.000,-, 4.000,- oder 5.000,- Euro)

• Reise-Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz gegen Schadenersatzforderungen bei Personen-/Sachschäden (Deckungssumme bis zu 1.500.000,– Euro)

Preisübersicht

 

Reiseversicherungen für Flussreisen

Reise-Rücktrittsversicherung

Ersetzt Ihnen die vertraglich geschuldeten Storno- oder Umbuchungskosten, wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder verspätet antreten müssen, zum Beispiel bei:

Unerwartet schwerer Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit

Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– Euro je versicherte Person.

Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)

Erstattung der Rückreisekosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise und bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte (In den ersten acht Tagen Erstattung des kompletten Reisepreises, ab dem neunten Tag anteilig alle ausgefallenen Reiseleistungen.)

Versicherte Gründe sind z. B.: unerwartet schwere Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung, Seekrankheit, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit

Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– Euro je versicherte Person.

Phoenix - Premiumschutz für Flussreisen

• Reise-Rücktrittsversicherung
weitere Informationen siehe oben

• Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
weitere Informationen siehe oben

• Reise-Krankenversicherung
Erstattung der Kosten bei Krankheit oder Unfall im Ausland, für z. B.:
ambulante Behandlung beim Arzt, Zahnarzt, Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel, stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich Operationen, Krankentransporte, medizinisch sinnvolle Rücktransporte (auch Rettungsflüge), Überführungs- und Bestattungskosten im Ausland

• Reise-Unfallversicherung
Versicherungssumme je versicherte Person:
im Todesfall 20.000,– Euro (bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 10.000 Euro), im Invaliditätsfall bis 40.000,– Euro, Bergungskosten bis 5.000,– Euro

• Notfallversicherung
Hilfe bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten, Organisation der Rückreise und Übernahme von zusätzlichen Reisekosten bei einem erheblichen Schaden (mind. 2.500 €) am Eigentum am Heimatort

• Reisegepäck-Versicherung
Versicherungssumme: pro Person 2.000,– (erweiterbar auf 3.000,-, 4.000,- oder 5.000,- Euro)

• Reise-Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz gegen Schadenersatzforderungen bei Personen-/Sachschäden (Deckungssumme bis zu 1.500.000,– Euro)

Preisübersicht

 

Reiseversicherungen für Orient-/Flugreisen

Reise-Rücktrittsversicherung - inklusive Corona-Zusatzschutz

Ersetzt Ihnen die vertraglich geschuldeten Storno- oder Umbuchungskosten, wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder verspätet antreten müssen, zum Beispiel bei:

Unerwartet schwerer Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit

Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– Euro je versicherte Person.

Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) - inklusive Corona-Zusatzschutz

Erstattung der Rückreisekosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise und bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte (In den ersten acht Tagen Erstattung des kompletten Reisepreises, ab dem neunten Tag anteilig alle ausgefallenen Reiseleistungen.)

Versicherte Gründe sind z. B.: unerwartet schwere Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung, Seekrankheit, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit

Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– Euro je versicherte Person.

Komfortschutz für Orient-/Flugreisen

• Reise-Krankenversicherung
Erstattung der Kosten bei Krankheit oder Unfall im Ausland, für z. B.:
ambulante Behandlung beim Arzt, Zahnarzt, Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel, stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich Operationen, Krankentransporte, medizinisch sinnvolle Rücktransporte (auch Rettungsflüge), Überführungs- und Bestattungskosten im Ausland

• Reise-Unfallversicherung
Versicherungssumme je versicherte Person:
im Todesfall 20.000,– Euro (bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 10.000 Euro), im Invaliditätsfall bis 40.000,– Euro, Bergungskosten bis 5.000,– Euro

• Notfallversicherung
Hilfe bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten, Organisation der Rückreise und Übernahme von zusätzlichen Reisekosten bei einem erheblichen Schaden (mind. 2.500 €) am Eigentum am Heimatort

• Reisegepäck-Versicherung
Versicherungssumme: pro Person 2.000,– 

• Reise-Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz gegen Schadenersatzforderungen bei Personen-/Sachschäden (Deckungssumme bis zu 1.500.000,– Euro)

 

Rechtliche Hinweise

Die oben genannte Informationen geben den Versicherungsumfang und die Bedingungen nur beispielhaft wieder. Für den Versicherungsschutz ausschlaggebend sind ausschließlich die jeweils aktuellen Allgemeinen Versicherungsbedingungen VB-RKS 2022 (SFE16-D)  der HanseMerkur Reiseversicherung AG.

Versicherungsbedingungen

 

Ihre Versicherung

.

HanseMerkur Reiseversicherung AG
Siegfried-Wedells-Platz 1
20352 Hamburg
 
Telefon (040) 4119-1501
Telefax (040) 4119-3586
E-Mail: reiseleistung@hansemerkur.de
 
Homepage: www.hmrv.de

Welt­weiter Reise-Notruf

24-Stunden-Notruf-Service von Roland Assistance – bei dringenden Notfällen während der Reise.

Aus dem Inland: 040 5555-7877
Aus dem Ausland: +49 40 5555-7877

Wichtig: Diese Notfallrufnummer ist für Notfälle reserviert. 

Einen Schaden melden

Für den Fall dass doch einmal der Schadensfall eintritt, erreichen Sie Ihren Versicherer, die HanseMerkur Reiseversicherung AG, wie folgt:

Telefon: (040) 4119-2300 (Montag - Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr)
Telefax: (040) 4119-3586

E-Mail: reiseleistung@hansemerkur.de

Internet: Schaden online melden

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Wann leistet eine Reiserücktrittsversicherung?

Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie wegen einer unerwarteten und schweren Erkrankung von Ihrer Reise zurücktreten müssen - also auch wenn Sie an COVID-19 erkranken. 

Die Angst zu erkranken, ein hohes Ansteckungsrisiko oder eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes stellen kein versichertes Ereignis dar.

Mit dem Corona-Reiseschutz können Sie sich außerdem zusätzlich für den Fall der häuslichen Quarantäne absichern.

Wann sollten Sie Ihre Reiseversicherung abschließen?

Wir empfehlen Ihnen, die Reiserücktrittsversicherung direkt mit Ihrer Urlaubsbuchung abzuschließen, damit Ihr Reisepreis sofort abgesichert ist. Schließen Sie Ihre Reiserücktritts-,  Abbruch- oder Corona-Zusatzversicherung erst später ab, so können Sie dies bis 30 Tage vor Reisebeginn tun.
Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen. Für alle anderen Versicherungen muss der Abschluss vor Antritt der Reise erfolgen.

Wer zählt zu den Risikopersonen?

Als Risikopersonen sind definiert:
- Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben sowie deren Angehörige. (Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen.)
- Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihrer/Ihres Ehepartnerin/-partners oder Lebenspartnerin/-partners Lebensgefährtin/-gefährten. 
- Diejenigen Personen, die ihre nicht mitreisenden minderjährigen Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen. 

Als Angehörige zählen: 
Ehepartnerin/-partner, Lebenspartnerin/-partner, Lebensgefährtin/-gefährte, Großeltern und Enkel, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Geschwister, Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Adoptivkinder, Schwiegermutter/-vater, /-sohn, /-tochter, Schwägerin, Schwager sowie angeheiratete Großeltern oder angeheiratete Enkel, Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen, Neffen und Nichten, Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.

Wann muss die Prämie bezahlt werden?

Die Versicherungsprämie ist sofort bei Vertragsabschluss fällig.

Wird der An- und Abreisetag jeweils als voller Reisetag gezählt?

Der Hin- und Rückreisetag zählt jeweils als voller Tag. Eine Reise vom 01. bis 02. hat somit zwar nur eine Übernachtung aber zwei zu versichernde Reisetage.