Reiseversicherungen für Seereisen
Ersetzt Ihnen die vertraglich geschuldeten Storno- oder Umbuchungskosten, wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder verspätet antreten müssen, zum Beispiel bei:
Unerwartet schwerer Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit
Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– Euro je versicherte Person.
Erstattung der Rückreisekosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise und bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte (In den ersten acht Tagen Erstattung des kompletten Reisepreises, ab dem neunten Tag anteilig alle ausgefallenen Reiseleistungen.)
Versicherte Gründe sind z. B.: unerwartet schwere Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung, Seekrankheit, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit
Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– Euro je versicherte Person.
• Reise-Rücktrittsversicherung
weitere Informationen siehe oben
• Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
weitere Informationen siehe oben
• Reise-Krankenversicherung
Erstattung der Kosten bei Krankheit oder Unfall im Ausland, für z. B.:
ambulante Behandlung beim Arzt, Zahnarzt, Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel, stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich Operationen, Krankentransporte, medizinisch sinnvolle Rücktransporte (auch Rettungsflüge), Überführungs- und Bestattungskosten im Ausland
• Reise-Unfallversicherung
Versicherungssumme je versicherte Person:
im Todesfall 20.000,– Euro (bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 10.000 Euro), im Invaliditätsfall bis 40.000,– Euro, Bergungskosten bis 5.000,– Euro
• Notfallversicherung
Hilfe bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten, Organisation der Rückreise und Übernahme von zusätzlichen Reisekosten bei einem erheblichen Schaden (mind. 2.500 €) am Eigentum am Heimatort
• Reisegepäck-Versicherung
Versicherungssumme: pro Person 2.000,– (erweiterbar auf 3.000,-, 4.000,- oder 5.000,- Euro)
• Reise-Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz gegen Schadenersatzforderungen bei Personen-/Sachschäden (Deckungssumme bis zu 1.500.000,– Euro)
 
Reiseversicherungen für Flussreisen
Ersetzt Ihnen die vertraglich geschuldeten Storno- oder Umbuchungskosten, wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder verspätet antreten müssen, zum Beispiel bei:
Unerwartet schwerer Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit
Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– Euro je versicherte Person.
Erstattung der Rückreisekosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise und bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte (In den ersten acht Tagen Erstattung des kompletten Reisepreises, ab dem neunten Tag anteilig alle ausgefallenen Reiseleistungen.)
Versicherte Gründe sind z. B.: unerwartet schwere Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung, Seekrankheit, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit
Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– Euro je versicherte Person.
• Reise-Rücktrittsversicherung
weitere Informationen siehe oben
• Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
weitere Informationen siehe oben
• Reise-Krankenversicherung
Erstattung der Kosten bei Krankheit oder Unfall im Ausland, für z. B.:
ambulante Behandlung beim Arzt, Zahnarzt, Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel, stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich Operationen, Krankentransporte, medizinisch sinnvolle Rücktransporte (auch Rettungsflüge), Überführungs- und Bestattungskosten im Ausland
• Reise-Unfallversicherung
Versicherungssumme je versicherte Person:
im Todesfall 20.000,– Euro (bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 10.000 Euro), im Invaliditätsfall bis 40.000,– Euro, Bergungskosten bis 5.000,– Euro
• Notfallversicherung
Hilfe bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten, Organisation der Rückreise und Übernahme von zusätzlichen Reisekosten bei einem erheblichen Schaden (mind. 2.500 €) am Eigentum am Heimatort
• Reisegepäck-Versicherung
Versicherungssumme: pro Person 2.000,– (erweiterbar auf 3.000,-, 4.000,- oder 5.000,- Euro)
• Reise-Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz gegen Schadenersatzforderungen bei Personen-/Sachschäden (Deckungssumme bis zu 1.500.000,– Euro)
 
Reiseversicherungen für Orient-/Flugreisen
Ersetzt Ihnen die vertraglich geschuldeten Storno- oder Umbuchungskosten, wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder verspätet antreten müssen, zum Beispiel bei:
Unerwartet schwerer Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit
Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– Euro je versicherte Person.
Erstattung der Rückreisekosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise und bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte (In den ersten acht Tagen Erstattung des kompletten Reisepreises, ab dem neunten Tag anteilig alle ausgefallenen Reiseleistungen.)
Versicherte Gründe sind z. B.: unerwartet schwere Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung, Seekrankheit, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit
Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– Euro je versicherte Person.
• Reise-Krankenversicherung
Erstattung der Kosten bei Krankheit oder Unfall im Ausland, für z. B.:
ambulante Behandlung beim Arzt, Zahnarzt, Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel, stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich Operationen, Krankentransporte, medizinisch sinnvolle Rücktransporte (auch Rettungsflüge), Überführungs- und Bestattungskosten im Ausland
• Reise-Unfallversicherung
Versicherungssumme je versicherte Person:
im Todesfall 20.000,– Euro (bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 10.000 Euro), im Invaliditätsfall bis 40.000,– Euro, Bergungskosten bis 5.000,– Euro
• Notfallversicherung
Hilfe bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten, Organisation der Rückreise und Übernahme von zusätzlichen Reisekosten bei einem erheblichen Schaden (mind. 2.500 €) am Eigentum am Heimatort
• Reisegepäck-Versicherung
Versicherungssumme: pro Person 2.000,–
• Reise-Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz gegen Schadenersatzforderungen bei Personen-/Sachschäden (Deckungssumme bis zu 1.500.000,– Euro)
 
Rechtliche Hinweise
Die oben genannte Informationen geben den Versicherungsumfang und die Bedingungen nur beispielhaft wieder. Für den Versicherungsschutz ausschlaggebend sind ausschließlich die jeweils aktuellen Allgemeinen Versicherungsbedingungen VB-RKS 2022 (SFE16-D) der HanseMerkur Reiseversicherung AG.
aktuelle Bedingungen:
Allgemeine Versicherungsbedingungen VB-RKS 2022 (SFE-16D)
 
Ihre Versicherung
HanseMerkur Reiseversicherung AG
Siegfried-Wedells-Platz 1
20352 Hamburg
Telefon (040) 4119-1501
Telefax (040) 4119-3586
E-Mail: reiseleistung@hansemerkur.de
Homepage: www.hmrv.de
24-Stunden-Notruf-Service von Roland Assistance – bei dringenden Notfällen während der Reise.
Aus dem Inland: 040 5555-7877
Aus dem Ausland: +49 40 5555-7877
Wichtig: Diese Notfallrufnummer ist für Notfälle reserviert.
Für den Fall dass doch einmal der Schadensfall eintritt, erreichen Sie Ihren Versicherer, die HanseMerkur Reiseversicherung AG, wie folgt:
Telefon: (040) 4119-2300 (Montag - Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr)
Telefax: (040) 4119-3586
E-Mail: reiseleistung@hansemerkur.de
Internet: Schaden online melden
Sie möchten Ihre Schadenmeldung per Post oder Fax senden? Hier finden Sie die entsprechenden Schadenformulare:
Reiserücktrittsversicherung
Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie)
Reisekrankenversicherung
Reisegepäckversicherung
Reise-Unfallversicherung
Reise-Haftpflichtversicherung
Notfallversicherung
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie wegen einer unerwarteten und schweren Erkrankung von Ihrer Reise zurücktreten müssen - also auch wenn Sie an COVID-19 erkranken.
Die Angst zu erkranken, ein hohes Ansteckungsrisiko oder eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes stellen kein versichertes Ereignis dar.
Mit dem Corona-Reiseschutz können Sie sich außerdem zusätzlich für den Fall der häuslichen Quarantäne absichern.
Wir empfehlen Ihnen, die Reiserücktrittsversicherung direkt mit Ihrer Urlaubsbuchung abzuschließen, damit Ihr Reisepreis sofort abgesichert ist. Schließen Sie Ihre Reiserücktritts-, Abbruch- oder Corona-Zusatzversicherung erst später ab, so können Sie dies bis 30 Tage vor Reisebeginn tun.
Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen. Für alle anderen Versicherungen muss der Abschluss vor Antritt der Reise erfolgen.
Als Risikopersonen sind definiert:
- Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben sowie deren Angehörige. (Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen.)
- Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihrer/Ihres Ehepartnerin/-partners oder Lebenspartnerin/-partners Lebensgefährtin/-gefährten.
- Diejenigen Personen, die ihre nicht mitreisenden minderjährigen Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen.
Als Angehörige zählen:
Ehepartnerin/-partner, Lebenspartnerin/-partner, Lebensgefährtin/-gefährte, Großeltern und Enkel, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Geschwister, Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Adoptivkinder, Schwiegermutter/-vater, /-sohn, /-tochter, Schwägerin, Schwager sowie angeheiratete Großeltern oder angeheiratete Enkel, Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen, Neffen und Nichten, Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Die Versicherungsprämie ist sofort bei Vertragsabschluss fällig.
Der Hin- und Rückreisetag zählt jeweils als voller Tag. Eine Reise vom 01. bis 02. hat somit zwar nur eine Übernachtung aber zwei zu versichernde Reisetage.